Nun ist es offiziell. Der Rechtsstaat ist „im Zusammenhang mit Covid-19“ verstorben. Die Exekutive macht sich über den kläglichen Restwiderstand des Dritten Gewältchens und der Verfassungsrechtler lustig, indem sie sich einfach darüber hinwegsetzt. Maßnahmen, die kurz zuvor von Gerichten als verfassungswidrig gekippt worden sind, werden nun durch den allgemeinen Lockdown in verschärfter Form erneut eingeführt. Motto: Sperrstunden und Beherbergungsverbote sind rechtswirdig? Kein Problem. Dann machen wir eben alles dicht. Bätsch.
Wer allen Ernstes glaubt, im Dezember sei der Spuk vorbei, gehört in psychiatrische Behandlung. Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig schrieb am 17. März:
Ungern befände man sich in einigen Wochen in einem Gemeinwesen wieder, das sich von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat verwandelt hat.
„Ungern“ ist wohl das Understatement des Jahres. Heinig fährt fort:
Die jetzt vereinbarten Regelungen (…) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie mit Augenmaß angewendet werden. Dann sind sie verhältnismäßig. Es handelt sich ja nicht um ein dauerhaftes Verbot, sondern um temporäre Maßnahmen, die einem gesundheitspolitisch nachvollziehbarem Plan folgen, um möglichst viele Menschenleben zu retten.
Mit dem Hinweis auf die Vorläufigkeit der Maßnahmen wird die Republik seit März wie ein Esel am Laufen gehalten, dem man mit der Angel eine Möhre vor die Nase hält. Wie lange wollen sich die Menschen eigentlich noch verarschen lassen? Antwort: für immer.
Meinem Rechtsverständnis zufolge muss ein „Plan“ nicht bloß nachvollziehbar sein, um Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen zu können. Es muss mit harter Evidenz erwiesen sein, dass die getroffenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. „Extraordinary claims require extraordinary evidence“, sagt Carl Sagan. Und zu behaupten, Lockdowns und Maskenpflicht würden wirken, ist „extraordinary“. Doch die „Evidence“ kann allenfalls als „extraordinary thin“ bezeichnet werden. Zudem blendet man Kollateralschäden nach wie vor aus, stiert nur auf Covid-Patienten, die man mit oberflächlichen Diagnosen selbst erzeugt, und tötet sie dann durch Überbehandlung mittels Intubation, Übermedikation, nosokomialen Infektionen. Menschen, die aufgrund verschobener notwendiger Behandlungen sterben, die in Heimen an der Isolationsfolter krepieren, die eingehen wie Primeln, sich das Leben nehmen, interessieren noch immer niemanden außer den Betroffenen selbst.
Das alles war von Beginn an klar vorauszusehen. Man kann ohne weiteres „nachvollziehen“, dass es kein kluger „Plan“ ist, eine bestimmte Todesart unter allen Umständen zu verhindern und dabei nicht mehr nach links oder rechts zu schauen. Die Maßnahmen zur Planerfüllung hätten spätestens ab Ende April von den Gerichten durchweg als verfassungswidrig kassiert werden müssen. Monströsitäten wie die Maskenpflicht für Kinder hätten niemals durchgehen dürfen.
Aber das Gegenteil wird bis heute gemacht. Zugleich werden wir in einen Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild hineingetrieben. Merkel und Co. denken überhaupt nicht daran, sich von diesem Weg abbringen zu lassen. Die Wahlen können mindestens 48 Monate lang verschoben werden. Währenddessen kann jeder Restwiderstand ausgemerzt werden. Wer sollte denn die freidrehende Exekutive noch daran hindern? Die Regierung hat Militär, Polizei, Justiz und Presse hinter sich, wird auch die Neuen Sozialen Medien bald vollständig unter Kontrolle haben. Sie braucht nichts und niemanden zu fürchten, kann das Land seelenruhig in den Abgrund einer neuen Weltwirtschaftsordnung treiben. Das scheint ja der Sinn der ganzen Sache zu sein.
Wenn ich die Bedenken von Verfassungsrechtlern lese, fällt mir auf, dass sie sich bei ihrer Kritik darauf konzentrieren, dass die Legislative nicht einbezogen wird. Diese Kritik ist natürlich berechtigt, doch wichtiger wäre es zu betonen, dass nahezu alle Maßnahmen auch dann verfassungswirdig bleiben, wenn die Parlamente sie absegnen. Denn es gibt keinerlei Nachweis ihrer Wirkung und keinerlei Infektionsgeschehen, welches derart drastische Maßnahmen erforderlich macht. Es gibt nur eine „Falldemie“ aufgrund manischer PCR-Testerei.
Die Hinweise und Modelle, die als Nachweise präsentiert werden, sind ganz sicher nicht valider als andere Hinweise und Modelle, welche die Unwirksamkeit von Maßnahmen und die gigantischen Kollateralschäden hervorheben. Und das alles auf Grundlage eines PCR-Testes, der keine akuten Infektionen nachweisen kann. Ich frage mich also, warum in diesem Land noch ein Richter auf die Idee kommen kann, auch nur eine einzige der staatlich verordneten Schikanemaßnahmen könne rechtens sein. Solange Richter überdies glauben, die Bürger könnten durch ihr individuelles Verhalten den Verlauf einer Epidemie oder Pandemie maßgeblich beeinflussen, fehlt ihnen der notwendige Durchblick (siehe dazu zum Beispiel diese WHO-Studie von 2019). Solange sie sich in ihren Urteilen bloß auf das Robert-Koch-Institut stützen, wird sich nichts Wesentliches ändern.
Wenn Lockdown 1 und 2 mitsamt Folgemaßnahmen nicht rasch für verfassungswidrig erklärt werden, ist es endgültig aus mit Rechtsstaat und Demokratie. Dann werden wir eine Gesellschaftsordung bekommen, bei der uns Hören und Sehen vergeht. Ich möchte in einer solchen Gesellschaft nicht leben, nicht einmal überleben.